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Die Immobilienkrise reißt immer mehr Unternehmen in den Abgrund

Immobilien- und Wohnungsmarkt. Raphael Adrian Herder, Inhaber der Immobilienagentur HCH HafenCity-Makler, analysiert und ordnet die Entwicklungen im Markt und in der HafenCity ein

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland hat einen Höchststand erreicht. Zu diesem Ergebnis kommt der Insolvenztrend des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Mit 1.297 Insolvenzen wurden im März so viele Pleiten erfasst wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Januar 2016. Besonders betroffen sind Unternehmen aus dem Immobilien- und Bausektor. Im Grundstücks- und Wohnungswesen haben sich die Insolvenzen laut IWH zwischen dem ersten Quartal 2020 und dem ersten Quartal 2024 mehr als verdoppelt (plus 148 Prozent). Im Bauwesen stieg die Zahl der Pleiten in diesem Zeitraum um 44 Prozent an.
Foto oben: Raphael Adrian Herder ist Inhaber der Immobilienagentur Der HafenCity-Makler GmbH. © Privat

Seitdem mehrere große Projektentwickler ­Insolvenz anmelden mussten, bangen Tausende von Erwerbern um ihr Geld und ihre ­Immobilie.

Eigentlich ist es eine gute Idee, sich beim Erwerb einer Immobilie an einen Projektentwickler zu wenden. Die kümmern sich um Planung, Bau und Sonderwünsche der Erwerber. Doch in der aktuellen Lage wanken sogar die großen Projektentwickler in der Branche, und vielen Käufern droht die Wunschimmobilie zum Albtraum zu werden. Tausende Vertragspartner bangen um ihre geleisteten Zahlungen, die sie bereits an den Bauträger gezahlt haben. 

Als Käufer zahlt man die Immobilie in Raten, die abhängig sind von einem gewissen Bautenstand: „Erst ist es nur ein Rohbau, dann kommt das Dach drauf, dann die Fenster rein, dann die Leitungen.“ Immer wenn eine Phase abgeschlossen ist, wird die nächste Rate fällig. Leider gibt es immer wieder Bauträger, die Raten fällig stellen, die noch gar nicht fällig sind. 

1. Prüfen Sie, ob der jeweilige Bautenstand auch wirklich erreicht ist.

2. Ziehen Sie einen externen Fachmann hinzu, der den Bautenstand und die Mängel am ­Objekt feststellen kann. Das könnte beispielsweise ein Bausachverständiger, ein Bauingenieur oder ein Architekt sein.

3. Stellen Sie gravierende Mängel fest, kann man sein Rückbehaltungsrecht geltend machen und die geforderten Raten verweigern. Raphael Adrian Herder

HCH Der HafenCity-Makler, Vasco-da-Gama-Platz, 20457 Hamburg – www.der-hafencity-makler.de

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