Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) am 17. Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern, auf der u.a. auch weitere Maßnahmen zu den Folgen der Corona-Pandemie beschlossen ­wurden: „Wenn der Eindruck entstanden ist, dass hier mit den geltenden Bestimmungen nachlässig umgegangen wurde, dann bedauere ich das sehr.“ ©picture alliance/dpa | Martin Schutt
Fehltritt statt Rücktritt

Innensenator Andy Grote bleibt nach seinem Corona-Vergehen rund um ein Treffen im Bistro „Toni“ im Amt

Die Freude über seine Wiederernennung als Innensenator ging für Andy Grote schnell nach hinten los. Seitdem er am Abend des 10. Juni – am Vormittag waren die Senatoren vereidigt worden – mit Gästen seine erneute Amtszeit im Bistro „Toni“ in der Osakallee in der HafenCity feierte, steht er unter Beschuss. Die Opposi-tion in der Bürgerschaft fordert seinen Rücktritt, die Bußgeldstelle ermittelt, ob der Senator einen Rechtsverstoß begangen hat. Grote wird vorgeworfen, dass er mit der Feier gegen damals geltende Coronaregeln verstoßen hat – ausgerechnet er, der als Innensenator für die Durchsetzung der Corona-„Eindämmungsmaßnahmen“ verantwortlich zeichnet. 

Foto oben: Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) am 17. Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern, auf der u.a. auch weitere Maßnahmen zu den Folgen der Corona-Pandemie beschlossen ­wurden: „Wenn der Eindruck entstanden ist, dass hier mit den geltenden Bestimmungen nachlässig umgegangen wurde, dann bedauere ich das sehr.“ ©picture alliance/dpa | Martin Schutt

Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am 24. Juni während seiner Regierungserklärung im Rathaus, Großer Festsaal: Der Senatschef verteidigt Andy Grote als „sehr guten Innensenator“, und deshalb rechtfertige „ein solcher einmaliger Fehler keinen Rücktritt“. Er wies den Verdacht zurück, Corona-Auflagen seien zu Gunsten von Grote geändert worden. ©picture alliance/dpa | Christian Charisius
Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am 24. Juni während seiner Regierungserklärung im Rathaus, Großer Festsaal: Der Senatschef verteidigt Andy Grote als „sehr guten Innensenator“, und deshalb rechtfertige „ein solcher einmaliger Fehler keinen Rücktritt“. Er wies den Verdacht zurück, Corona-Auflagen seien zu Gunsten von Grote geändert worden. ©picture alliance/dpa | Christian Charisius

Was war passiert? Grote hatte mit mehr als 30 Gästen auf seine Wiederwahl als Senator angestoßen und damit nach offizieller Lesart gegen die Regeln verstoßen. Die Innenbehörde dementierte die Vorwürfe: Eine Party habe nicht stattgefunden. Das Zusammentreffen habe den Charakter eines Stehempfangs gehabt. „Aus hiesiger Sicht war diese Form des Zusammenkommens regelkonform, weil es an einem nicht öffentlichen Ort stattfand und eben nicht den Charakter einer Feier hatte“, erklärte ein Sprecher der Innenbehörde. Über den gesamten Abend hinweg seien in Summe rund 30 Personen zu unterschiedlichen Zeiten vor Ort gewesen, zeitgleich aber nicht mehr als 15. Der Inhaber und Betreiber der Gastronomie, Antonio „Toni“ Fabrizi, bestätigt das auf Anfrage der HafenCity Zeitung: „Die Veranstaltung war ein privates Treffen nach Abstandsregeln und mit Namenslisten und in gar keinem Fall die von einigen Medien behauptete ,Corona-Party’. Es war, sorry, eher langweilig.“ 

Die Veranstaltung war ein privates Treffen nach Abstandsregeln und mit Namenslisten und in gar keinem Fall die von einigen Medien behauptete ,Corona-Party’. Es war, sorry, eher langweilig.“

Antonio „Toni“ Fabrizi, Inhaber vom „Toni“

Grote selbst hat inzwischen längst eingesehen, dass es klüger gewesen wäre, auf das Treffen zu verzichten und hat sich, wenn auch viel zu spät (siehe Editor-ial links, S. 2), mehrfach entschuldigt: „Wenn der Eindruck entstanden ist, dass hier mit den geltenden Bestimmungen nachlässig umgegangen wurde, dann bedauere ich das sehr. Ich entschuldige mich dafür, dass dieses Treffen stattgefunden hat.“

Der Erste Bürgermeister -Peter Tschentscher lehnt die geforderte Entlassung seines Innensenators und Parteigenossen trotz nicht enden wollender Rücktrittsforderungen der gesamten Opposition konsequent ab. Grote sei ein „sehr guter Innensenator“, sagte er zur Begründung. „Und deshalb rechtfertigt ein solcher einmaliger Fehler keinen Rücktritt.“Auch wies Tschentscher den Verdacht zurück, der Senat habe nachträglich Corona-Auflagen geändert, um dem Grote-Treffen einen legalen Anstrich zu geben. Auf der Internetseite der Stadt seien lediglich Erläuterungen zu den Bestimmungen klarer gefasst, die Verordnung aber nicht angetastet worden. Wolfgang Timpe

Kommentar. „KIRCHE IM DORF“

Am Anfang stehen viele Jas: Ja, klar darf Innensenator Andy Grote seine Wiederwahl feiern – aber nicht am 10. Juni unter den damals geltenden Coronavirus-Kontaktbeschränkungen, die Gastwirten und Veranstaltern die Existenz vernichten. Ein instinktloser Ego-Fehler. Ja, sich nicht gleich glaubwürdig zu entschuldigen, sondern herumzueiern („Stehempfang“) und Regelungslücken zu suchen, bedient Politikervorurteile, die die Politikverdrossenheit fördern. Und ja, da hat der Senator den Ersten Bürgermeister und den Senat beschädigt. Ein fetter Fehltritt. 
Ja, die Amtsführung des Senators gilt bei Polizei, Behörden und großen Teilen der Öffentlichkeit als kompetent. Um so nachhaltiger das Erschrecken über die Feier. Und nun? Muss einem gängigen Politmechanismus folgend der Rücktritt erfolgen? Nein – sagt Hamburgs Erster Bürgermeister. Er hat seinem Innensenator öffentlich die gelbe Karte gezeigt, ihn für hanseatische Verhältnisse zusammengestaucht. Keine kleinste Verfehlung mehr, sonst gibt es Rot für den Sozisenator. Und ja: das reicht. 
Zu lange beschäftigen sich Politik, Medien und Öffentlichkeit schon mit der moralisch gewichtigen, aber inhaltlich unwichtigen Causa. Vertretbare, weitreichende Lockerungen müssen für die mittelständische Wirtschaft her. Das hat der Erste Bürgermeister für bis zu 1.000 Personen ab 1. Juli verkündet. Und das ist gut so, weil es Unternehmen wieder besser atmen lässt und die Ansteckung auch Wochen nach Massenveranstaltungen ohne Abstand wie Rassismus-Demo oder Wochenend-Sommer-Feierlichkeiten nicht signifikant angestiegen ist. Das ist das wirklich wichtige Thema, nicht das Fehlverhalten eines Einzelnen. Ach ja, einen anonymen Denunzianten gab es übrigens auch. Schlimm. Immer schön die Kirche im Dorf lassen. 
Wolfgang Timpe, Chefredakteur „HafenCity Zeitung“

Neue Corona-Regeln in Hamburg seit 1. Juli 2020

Hamburg erlaubt wieder Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern

Die Freie und Hansestadt Hamburg kehrt langsam zur Normalität zurück und gibt mit einer neuen Eindämmungsverordnung grünes Licht auch für größere Veranstaltungen. Dies gab Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher am 30. Juni nach einer Senatssitzung bekannt. Danach sind Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen wieder erlaubt. Voraussetzung bleiben allerdings entsprechende Schutzkonzepte etwa für das Rein- und Rauskommen, feste Sitzplätze und die Möglichkeit der Kontaktverfolgung. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bleiben bis zum 31. Oktober weiter verboten.

Bürgermeister Peter Tschentscher verkündet neue Lockerungen. ©picture alliance/dpa, Christian Charisius
Bürgermeister Peter Tschentscher verkündet neue Lockerungen. ©picture alliance/dpa, Christian Charisius

Ohne feste Platzvergabe sind im Freien maximal 200 und in Räumen 100 Personen zulässig. Wird während einer Veranstaltung ohne feste Sitzplätze Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Anzahl der zulässigen Teilnehmer jeweils um die Hälfte. Im privaten Rahmen dürfen wieder bis zu 25 Personen zu Feiern zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. Treffen in der Öffentlichkeit seien auf zehn Personen begrenzt, es spielt aber keine Rolle mehr, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Bislang galt eine Beschränkung auf zwei Haushalte.

Weitere Corona-Beschlüsse:
• Musikclubs, Diskotheken, Bordelle, Saunas und andere Betriebe, in denen besondere körperliche Nähe unausweich-lich ist, bleiben weiterhin geschlossen. 
• Die Masken-Pflicht bleibt sowohl im öffentlichen Nahverkehr wie auch im Einzelhandel bestehen.
• Für Touristen aus den deutschen Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh gilt ab 1. Juli ein Beherbergungsverbot – es sei denn, sie können einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. WT

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