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Stefanie von Carlsburg, Leiterin der Haspa-Unternehmenskommunikation: „Wir wurden im vergangenen Jahr von Einlagen von Kund:innen anderer Banken überschwemmt.“ © HASPA
»Da müssen wir 
einen Riegel vorschieben«

Die Haspa senkt zum1. Mai die Freigrenzen für Geldeinlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten. Wer drüber liegt, zahlt Negativzinsen

Meine Bank heißt Haspa, seit vielen Jahren – und senkt zum 1. Mai die Freigrenzen für Geldeinlagen ganz drastisch ab. Dann werden von Privatkund:innen nicht mehr 500.000 Euro auf Giro- und Tagesgeldkonten akzeptiert, sondern lediglich 50 000 Euro. Die Richtlinie für Firmenkund:innen lautet: Es sind nur noch 100.000 Euro erlaubt, statt wie bisher 250.000 Euro. Beträge, die darüber hinausgehen, werden mit Negativzinsen in Höhe von 0,5 Prozent belegt. Diese Änderung trifft Neukund:innen der Hamburger Sparkasse ebenso wie Bestandskund:innen. Der Minuszins kann allerdings nur greifen, wenn die Kontoinhaber:innen ihre Zustimmung geben.
Foto oben: Stefanie von Carlsburg, Leiterin der Haspa-Unternehmenskommunikation: „Wir wurden im vergangenen Jahr von Einlagen von Kund:innen anderer Banken überschwemmt.“ © HASPA

Negativzinsen für Giro- und Tagesgeldkonten: Das trifft Haspa-Neukund:innen wie Bestandskund:innen. © mauritius images / Astrid Gast / Alamy
Negativzinsen für Giro- und Tagesgeldkonten: Das trifft Haspa-Neukund:innen wie Bestandskund:innen. © mauritius images / Astrid Gast / Alamy

Um mich diesbezüglich genauer zu informieren, vereinbare ich einen Beratungstermin in meiner Filiale. Dort stellt sich heraus: Die neue Rahmenvereinbarung enthält neben der Regelung zum Verwahrentgelt auf Sichteinlagen noch einen weiteren Passus, der bis dato gar nicht publik gemacht wurde – die Regelung einer Gesamthöchstgrenze für Sparkonten in Höhe von 100.000 Euro. Meine erste Reaktion: Missmut. Zumal ich auf einem Display unterschreiben sollte, ohne den Vertrag überhaupt lesen zu können. Auf mein Drängen wird er mir schließlich doch ausgedruckt. Welche Konsequenzen es wohl hätte, wenn man seine Unterschrift verweigern würde, erkundige ich mich. Der stellvertretenden Filialleiter avisiert die Kündigung meines Kontos zum Sommer.

Ist so ein Schritt wirklich nötig? Ein Blick in den Haspa-Geschäftsbericht 2020 soll Fakten liefern. Das Geldinstitut hat einen Zinsüberschuss in Höhe von 567 Millionen erwirtschaftet, also ein deutliches Plus. Das sind neun Prozent weniger als im Vorjahr. Der Gewinn wiederum ist von 42 Millionen im Jahre 2019 auf neun Millionen im vergangenen Jahr gesunken. Das ist zwar ein krasser Einbruch, aber kein Minus.

Die Haspa, die selber Negativzinsen an die Europäische Zentralbank (EZB) zahlen muss, rechtfertigt ihren strikten Kurs mit dem wachsenden Kapitalzufluss von Geldinstituten, die bereits 2020 für ihre Klientel Verwahrentgelte einführten und Freibeträge teilweise beträchtlich einschränkten. „Wir wurden im vergangenen Jahr von Einlagen von Kund:innen anderer Banken überschwemmt“, sagt Stefanie von Carlsburg, Leiterin der Haspa-Unternehmenskommunikation. Im Zuge dessen seien dem Geldinstitut 2,8 Milliarden Euro zugeflossen: „Das kostet uns einen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr.“

Dennoch fragt man sich, warum die Höchstgrenze für Sparkonten nicht öffentlich bekannt gegeben wurde – so wie das Verwahrentgelt. „Am Standardsparen ändert sich gar nichts“, erläutert Stefanie von Carlsburg. „Kleinere Beträge können nach wie vor als Notgroschen oder für Anschaffungen gespart werden.“ Gleichwohl gelte es zu verhindern, dass Kund:innen von anderen Banken nun Hunderttausende Euro zur Haspa umbuchten: „Da müssen wir einfach einen Riegel vorschieben und uns schützen. Deshalb führen wir bei Sparkonten eine Obergrenze in Höhe von 100.000 Euro ein. Bestehende Sparguthaben, die bereits heute über 100.000 Euro hinausgehen, bleiben davon unberührt. Hier gewähren wir einen Bestandsschutz.“ Dagmar Leischow

Weitere Informationen unter www.haspa.de

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